Health Claims und ihre Rolle in der Lebensmittelkennzeichnung

Health Claims und ihre Rolle in der Lebensmittelkennzeichnung

Health Claims sind zentrale Aussagen in der Werbung für Lebensmittel, die gesundheitliche Vorteile versprechen. Sie müssen wissenschaftlich fundiert und durch die Health Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 geregelt sein. Dieser Artikel beleuchtet die gängigsten Health Claims, die rechtlichen Vorgaben und erklärt, wann und wie sie auf Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Wir schauen uns auch die Aussage "ohne Zusatzstoffe" näher an und klären die Unsicherheiten über die Langzeitwirkungen bestimmter Zusatzstoffe.


Was sind Health Claims?

 

Health Claims sind gesundheitsbezogene Aussagen, die den Verzehr eines Lebensmittels mit spezifischen gesundheitlichen Vorteilen in Verbindung bringen. Sie müssen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt und wissenschaftlich belegt sein. Es gibt zwei Arten von Claims:

  1. Nährwertbezogene Angaben (z. B. "zuckerfrei", "proteinreich")
  2. Gesundheitsbezogene Angaben (z. B. "Kalzium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei")

Diese Claims sind streng reguliert, um sicherzustellen, dass Verbraucher nicht in die Irre geführt werden.


Beispiele für Health Claims

1. Zuckerfrei und Zuckerarm

  • "Zuckerfrei": Produkte dürfen diesen Claim tragen, wenn sie weniger als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml enthalten.
  • "Zuckerarm": Ein Lebensmittel darf als zuckerarm beworben werden, wenn es weniger als 5 g Zucker pro 100 g enthält.

2. Fettarm

  • "Fettarm": Diese Aussage ist erlaubt, wenn ein Produkt nicht mehr als 3 g Fett pro 100 g oder 1,5 g Fett pro 100 ml enthält.

3. Proteinquelle

  • "Proteinquelle": Wenn mindestens 12 % der Energie des Produkts aus Proteinen stammen, darf es als Proteinquelle bezeichnet werden.
  • "Hoher Proteingehalt": Dieser Claim ist zulässig, wenn mindestens 20 % des Brennwerts aus Proteinen besteht.

4. Glutenfrei

  • Ein Produkt darf als "glutenfrei" beworben werden, wenn es weniger als 20 mg Gluten pro Kilogramm enthält.

Ist es erlaubt, ein Produkt als "gesund" zu bezeichnen?

Es ist nicht zulässig, ein Lebensmittel allgemein als "gesund" zu bezeichnen. Die Health Claims-Verordnung erlaubt nur spezifische, wissenschaftlich belegte Aussagen zu Nährstoffen und deren gesundheitlicher Wirkung. Allgemeine Begriffe wie "Low Carb" sind rechtlich nicht definiert und daher nicht erlaubt, wie in Urteilen bestätigt wurde​(Lebensmittelklarheit und Lebensmittelklarheit). Im Gegensatz dazu ist der Begriff "kohlenhydratreduziert" zulässig, wenn das Produkt 30 % weniger Kohlenhydrate enthält als vergleichbare Produkte.

 


Ohne Zusatzstoffe – Was bedeutet das?

Der Claim "ohne Zusatzstoffe" bedeutet, dass ein Produkt keine künstlichen Substanzen wie Konservierungsmittel, Farbstoffe oder Stabilisatoren enthält. Beispiele für solche Zusatzstoffe sind:

  • Konservierungsstoffe wie Sorbinsäure
  • Emulgatoren wie Lecithin
  • Farbstoffe wie Carotin

Dieser Claim ist attraktiv für Verbraucher, die Wert auf naturbelassene Produkte legen.


Langzeitwirkungen von Zusatzstoffen

Viele der heutzutage verwendeten Zusatzstoffe sind relativ neu. Obwohl sie von den zuständigen Behörden als sicher eingestuft wurden, gibt es Unsicherheiten über die Auswirkungen eines langfristigen Konsums. Mögliche gesundheitliche Risiken könnten erst nach Jahren oder sogar in zukünftigen Generationen sichtbar werden. Xanthan, Aspartam und andere moderne Zusatzstoffe sind Beispiele, deren Langzeitwirkung noch nicht vollständig erforscht ist.


Fazit

Health Claims helfen Verbrauchern, fundierte Entscheidungen über ihre Ernährung zu treffen. Sie sind streng reguliert, um irreführende Angaben zu verhindern. Gleichzeitig sollten Verbraucher bei der Wahl von Lebensmitteln, die viele Zusatzstoffe enthalten, vorsichtig sein, da die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen noch nicht vollständig geklärt sind.

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