Kurz beantwortet: Bei Zöliakie reicht das Wort „glutenfrei“ auf der Packung nicht als Entscheidungsgrundlage. Entscheidend sind sechs Punkte: wo die Mischung hergestellt wird, ob der Grenzwert von 20 ppm eingehalten und geprüft wird, wie kurz und verständlich die Zutatenliste ist, welche Zusatzstoffe drin sind, ob Hafer enthalten ist – und wer hinter dem Produkt steht. Als Bäckermeister und Lebensmitteltechnologe gehe ich sie hier einzeln durch.
1. Die Produktion: Wo wird die Mischung hergestellt?
Eine Backmischung kann nur glutenfreie Zutaten enthalten und trotzdem Gluten abbekommen – über gemeinsame Maschinen, Mehlstaub in der Luft oder Verpackungslinien, auf denen vorher Weizen lief. Die Frage, wo eine Mischung entsteht, ist deshalb genauso wichtig wie die Frage, was drin ist.
Achte auf konkrete Angaben zur Produktion statt auf allgemeine Versprechen. Meine Mischungen stelle ich in meiner eigenen Manufaktur in Berlin her. Weizen, Roggen und Gerste kommen dort nicht vor. Das minimiert das Risiko einer Kreuzkontamination erheblich.
2. Der Grenzwert: unter 20 ppm – und wer ihn prüft
„Glutenfrei“ ist in der EU gesetzlich definiert (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014): Ein Lebensmittel darf so bezeichnet werden, wenn es höchstens 20 mg Gluten pro Kilogramm enthält. Dieser Wert gilt für die allermeisten Menschen mit Zöliakie als sicher.
Die Kennzeichnung allein sagt aber nichts darüber, wie oft ein Hersteller das tatsächlich kontrolliert. Frag nach oder schau, ob der Hersteller es offenlegt.
Das Symbol der durchgestrichenen Ähre ist ein freiwilliges, lizenzpflichtiges Zeichen. Es beruht auf demselben Grenzwert wie die gesetzliche Angabe „glutenfrei“ – ein Produkt ohne Ähre ist deshalb nicht weniger glutenfrei.
3. Die Zutatenliste: kurz und verständlich
Meine Faustregel: Wenn du nicht jede Zutat auf der Liste erklären kannst, lohnt sich ein zweiter Blick. Viele glutenfreie Mischungen gleichen das fehlende Klebergerüst mit mehreren Hilfsstoffen aus. Das funktioniert technisch, führt aber zu langen Zutatenlisten und oft zu einer Basis aus hellen Mehlen und Stärken mit wenig Ballaststoffen.
Ich baue die Struktur lieber über die Mehle selbst auf: zertifiziert glutenfreies Vollkorn-Hafermehl, Bio-Buchweizenmehl oder Reisvollkornmehl. Warum Hafer kein Klebergerüst bildet und trotzdem backfähig ist, erkläre ich in „Was ist Gluten wirklich?“.
4. Zusatzstoffe: Was sie tun – und dass es ohne geht
Diese Stoffe findest du häufig in glutenfreien Backmischungen. Sie sind zugelassen, aber du solltest wissen, wofür sie da sind:
- Xanthan (E 415): ein durch Fermentation gewonnenes Verdickungsmittel, das Wasser bindet und den Teig zusammenhält.
- Guarkernmehl (E 412): ein Verdickungsmittel aus der Guarbohne, das nicht von allen gleich gut vertragen wird.
- Modifizierte Stärke (E 1404 bis E 1452): chemisch oder physikalisch veränderte Stärke, die Struktur und Feuchtigkeit stabilisiert.
- HPMC (E 464): ein Celluloseether, der Wasser speichert und das Brot länger weich hält.
In meinen Mischungen kommt keiner dieser Stoffe vor. In einigen Sorten – noOat® das Feine, noOat® das Kernige, Meisterstück und Ciabatta – verwende ich Flohsamenschalen. Sie sind eine Ballaststoffzutat, kein Zusatzstoff. Ich setze sie in erster Linie wegen der Ballaststoffe ein; die bessere Teigführung ist ein willkommener Nebeneffekt.
5. Hafer und Avenin: ein Sonderfall bei Zöliakie
Hafer bildet kein Gluten im backtechnischen Sinn. Sein Speichereiweiß heißt Avenin – das hafereigene Gegenstück zum Gliadin im Weizen. Die meisten Menschen mit Zöliakie vertragen zertifiziert glutenfreien Hafer. Ein kleiner Teil reagiert aber auch auf Avenin, und wie stark, hängt unter anderem von der Hafersorte ab.
Wenn du trotz glutenfreier Ernährung weiter Beschwerden hast, sprich das bei deiner Gastroenterologin oder deinem Gastroenterologen an – Hafer kann eine mögliche Ursache sein. Für alle, die Hafer meiden, habe ich die noOat®-Mischungen entwickelt: glutenfrei und haferfrei, auf Basis von Buchweizen und Reisvollkorn. Mehr dazu in meinem Artikel über Avenin im Hafer.
6. Der Hersteller: Wer steht hinter dem Produkt?
Viele Backmischungen werden im Auftrag produziert und unter einer Marke verkauft, die mit der Herstellung selbst nichts zu tun hat. Das muss nicht schlecht sein – aber bei einem Thema, bei dem es um deine Gesundheit geht, ist es gut zu wissen, wer die Rezeptur entwickelt und wo sie hergestellt wird.
Bei mir liegt beides in einer Hand: Ich entwickle jede Rezeptur selbst, produziere in meiner Manufaktur in Berlin und fülle von Hand ab. Wer ich bin und wie ich arbeite, liest du hier.
Die Checkliste auf einen Blick
- ✔ Konkrete Angaben zur Produktion, idealerweise ohne glutenhaltiges Getreide im Betrieb
- ✔ Grenzwert unter 20 ppm – und nachvollziehbar, wie er geprüft wird
- ✔ Kurze, verständliche Zutatenliste mit vollwertigen Mehlen
- ✔ Ohne Xanthan, Guarkernmehl, HPMC und modifizierte Stärke
- ✔ Bei Haferunverträglichkeit: eine haferfreie Alternative
- ✔ Ein Hersteller, der offenlegt, wer entwickelt und wo produziert wird
Meine glutenfreien Bio-Backmischungen habe ich genau nach diesen sechs Punkten entwickelt.
Häufige Fragen
Worauf muss ich bei einer glutenfreien Backmischung für Zöliakie achten?
Auf eine Produktion ohne glutenhaltiges Getreide im Betrieb, einen eingehaltenen und geprüften Grenzwert von unter 20 ppm, eine kurze Zutatenliste ohne unnötige Zusatzstoffe und – falls du Hafer meidest – auf eine haferfreie Alternative.
Was bedeutet der Grenzwert von 20 ppm?
Ein Lebensmittel darf in der EU nur als „glutenfrei“ gekennzeichnet werden, wenn es höchstens 20 mg Gluten pro Kilogramm enthält. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014.
Ist glutenfreier Hafer bei Zöliakie sicher?
Die meisten Menschen mit Zöliakie vertragen zertifiziert glutenfreien Hafer. Ein kleiner Teil reagiert jedoch auf Avenin, das Speichereiweiß des Hafers. Ob Hafer für dich passt, klärst du am besten mit deiner Gastroenterologin oder deinem Gastroenterologen.
Braucht eine glutenfreie Backmischung Xanthan oder HPMC?
Nein. Diese Zusatzstoffe ersetzen das fehlende Klebergerüst, sind aber verzichtbar, wenn die Mischung ihre Struktur über die Mehlauswahl aufbaut. Meine Mischungen kommen ohne Xanthan, Guarkernmehl, HPMC und modifizierte Stärke aus.
Ist das Ähren-Symbol ein Muss für glutenfreie Produkte?
Nein. Das Symbol ist freiwillig und lizenzpflichtig. Die gesetzliche Angabe „glutenfrei“ beruht auf demselben Grenzwert von 20 ppm.
Marcel Vasile – Bäckermeister (HWK), Lebensmitteltechnologe (B.Sc.) und Gründer von broat® und noOat®. Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Verdacht auf Zöliakie oder eine Haferunverträglichkeit wende dich bitte an deine Ärztin oder deinen Arzt.
