Kurz beantwortet: Lebensmittelbetrug im Onlinehandel heißt: Ein Produkt wird anders beworben, als es tatsächlich ist – etwa mit irreführenden Bezeichnungen, unzulässigen Gesundheitsversprechen oder unklaren Zutatenangaben. Seriöse Anbieter von Backmischungen legen offen, wer die Mischung entwickelt und herstellt, zeigen eine vollständige Zutatenliste und verwenden nur zugelassene Angaben. Worauf du speziell bei glutenfreien Mischungen achten solltest, steht in meiner 6-Punkte-Checkliste.
Der E-Commerce boomt, und immer mehr Anbieter verkaufen Lebensmittel, darunter auch Backwaren und Backmischungen, online. Doch mit dem wachsenden Angebot steigt auch die Gefahr von Lebensmittelbetrug. Insbesondere in der Backwarenbranche gibt es immer wieder Fälle von falsch deklarierten Produkten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Viele dieser Anbieter kommen aus völlig anderen Berufsfeldern und haben wenig Erfahrung in der Lebensmittelherstellung oder im Lebensmittelrecht. Dies kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Verbraucher haben.
In diesem Artikel erfährst du, warum es so wichtig ist, beim Online-Kauf von Backwaren vorsichtig zu sein, was es mit dem Begriff "Lohnabfüller" auf sich hat und wie du als Verbraucher aktiv dazu beitragen kannst, dich und andere zu schützen. Wir werfen auch einen Blick auf gesundheitsbezogene Angaben und geben ein konkretes Beispiel für irreführende Produktdeklarationen.
Was ist Lebensmittelbetrug?

Lebensmittelbetrug tritt auf, wenn Hersteller oder Händler absichtlich falsche Angaben zu einem Produkt machen oder die Zusammensetzung verändern, um Kosten zu sparen oder Gewinne zu maximieren. Besonders in der Backwarenindustrie ist dies ein wachsendes Problem. Glutenfreie Produkte oder andere Speziallebensmittel, die auf gesundheitsbewusste Käufer abzielen, sind häufig teurer, weshalb einige Anbieter in Versuchung geraten, falsche oder übertriebene gesundheitsbezogene Angaben zu machen.
Ein Grund dafür ist, dass viele Anbieter im E-Commerce aus anderen Berufsfeldern kommen und nicht ausreichend über die komplexen Anforderungen in der Lebensmittelbranche informiert sind. Sie haben oft nur wenig Erfahrung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und sind sich nicht bewusst, welche Konsequenzen falsche Angaben für die Gesundheit der Verbraucher haben können.
Lohnabfüller – was bedeutet das?
Viele kleinere Anbieter arbeiten mit sogenannten Lohnabfüllern. Ein Lohnabfüller ist ein Unternehmen, das Produkte im Auftrag eines anderen Unternehmens abfüllt oder produziert. Das bedeutet, dass der eigentliche Verkäufer das Produkt nicht selbst herstellt, sondern diesen Prozess an einen externen Dienstleister auslagert.
Dies ist eine übliche Praxis, kann aber problematisch werden, wenn der Händler wenig oder gar keine Kontrolle über den Herstellungsprozess hat. Besonders wenn der Anbieter keine Erfahrung in der Lebensmittelbranche hat, ist er oft nicht in der Lage, die Qualität oder Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Lohnabfüller zu überprüfen. Das führt dazu, dass Produkte auf den Markt kommen, die nicht korrekt deklariert sind oder sogar gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe enthalten könnten.
Was bedeutet das für die Backwarenbranche?
Die Backwarenbranche, insbesondere im Bereich der glutenfreien Produkte, ist besonders anfällig für Falschdeklarationen und irreführende gesundheitsbezogene Angaben. Viele Hersteller wollen von der steigenden Nachfrage nach glutenfreien und „gesunden“ Lebensmitteln profitieren, ohne dabei die strengen rechtlichen Vorgaben zu beachten.
Wo genau die Grenze zwischen erlaubt und irreführend liegt, zeige ich weiter unten am Beispiel einer Bananenkuchen-Backmischung.
Gesundheitsbezogene Angaben – Was bedeutet das?
Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln beziehen sich auf Behauptungen, die einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und der Gesundheit des Verbrauchers herstellen. Solche Angaben sind streng reguliert, um zu verhindern, dass Verbraucher durch irreführende oder übertriebene Aussagen getäuscht werden. Nach der Health Claims Verordnung (HCVO) dürfen nur wissenschaftlich belegte und zugelassene Aussagen auf Lebensmitteln verwendet werden.
Beispiele für zulässige gesundheitsbezogene Angaben:
- "Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt" – Eine wissenschaftlich fundierte und zugelassene Aussage.
- "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei" – Diese Angabe ist ebenfalls zugelassen. Verkürzte Formulierungen wie „stärkt das Immunsystem“ stehen nicht auf der Liste.
Beispiele für irreführende gesundheitsbezogene Angaben:
- "Dieses Produkt hilft beim Abnehmen" – Wenn diese Aussage ohne wissenschaftliche Belege gemacht wird, ist sie unzulässig.
- "Verlängert das Leben" – Diese Art von Angabe ist nicht nur irreführend, sondern auch rechtlich unzulässig, da sie eine pauschale Gesundheitswirkung verspricht, ohne sie zu belegen.
Problematische Deklarationen: Der Fall des "Bananenkuchens"
Nehmen wir eine glutenfreie Bananenkuchen-Backmischung. Dass du Bananen, Eier oder Butter selbst dazugeben musst, ist bei Backmischungen für den Haushalt üblich und erlaubt. Irreführend wird es erst, wenn Name, Bilder oder Werbung den Eindruck erwecken, die Banane sei schon drin, und nicht klar draufsteht, was du noch brauchst.
Entscheidend ist also nicht, ob etwas fehlt, sondern ob klar gesagt wird, was du zu Hause noch dazugeben musst.
Die Rolle der Verbraucherschutz-Zentralen
Verbraucherschutz-Zentralen spielen eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Lebensmittelindustrie und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Doch die Realität sieht oft anders aus: Viele dieser Einrichtungen sind unterbesetzt und können nicht alle Fälle von Lebensmittelbetrug und Falschdeklarationen prüfen. Besonders im E-Commerce ist es schwierig, den Überblick zu behalten, da täglich neue Anbieter auf den Markt kommen.
Die Kontrolle der Deklarationen und die Überprüfung gesundheitsbezogener Aussagen ist arbeitsintensiv, und es gelingt den Behörden nicht immer, alle Verstöße zeitnah aufzudecken. Deshalb ist es wichtig, dass Verbraucher aktiv werden und Unregelmäßigkeiten melden. Weitere Informationen dazu findest du auf den Seiten der Verbraucherzentrale und der Plattform Lebensmittelklarheit, die Verbraucher dabei unterstützen, sich gegen irreführende Produktinformationen zu wehren.
Deine Hilfe als Verbraucher ist gefragt!
Damit wir uns alle besser vor Lebensmittelbetrug schützen können, ist deine Mithilfe als Verbraucher entscheidend. Achte beim Kauf von Backwaren online besonders auf die Produktdeklarationen und gesundheitsbezogenen Angaben. Wenn du etwas Verdächtiges entdeckst, solltest du das Produkt reklamieren und gegebenenfalls die Verbraucherschutz-Zentrale informieren. Hier sind einige Hinweise, die auf mögliche Verstöße hinweisen könnten:
- Falsch deklarierte Produkte: Wenn die Angaben auf der Verpackung oder Website unklar oder widersprüchlich sind – zum Beispiel, wenn ein Produkt als „glutenfrei“ beworben wird, der Anbieter aber nicht erklären kann, wie er den gesetzlichen Grenzwert von 20 mg/kg einhält. Ein Logo wie die durchgestrichene Ähre ist dafür keine Pflicht.
- Gesundheitsbezogene Angaben: Produkte, die außergewöhnliche oder nicht belegbare Gesundheitsvorteile versprechen, sollten mit Vorsicht genossen werden. Überprüfe die wissenschaftliche Basis solcher Behauptungen, und im Zweifelsfall kannst du die Angaben hinterfragen.
- Unklare Inhaltsstoffe: Wenn wichtige Informationen zu Inhaltsstoffen oder Allergenen fehlen, ist das ein Warnsignal. Diese Angaben müssen klar und transparent sein, insbesondere bei Lebensmitteln, die für Menschen mit Unverträglichkeiten gedacht sind.
Wenn du auf ein Produkt stößt, das falsch deklariert ist oder zweifelhafte gesundheitsbezogene Aussagen macht, solltest du es nicht nur reklamieren, sondern auch die zuständigen Behörden informieren. So kannst du nicht nur dich selbst schützen, sondern auch anderen Verbrauchern helfen.
Fazit
Lebensmittelbetrug ist ein wachsendes Problem im E-Commerce, besonders in der Backwarenbranche. Viele Anbieter haben wenig Erfahrung in der Lebensmittelproduktion und arbeiten mit Lohnabfüllern zusammen, ohne ausreichende Kontrolle über den Herstellungsprozess. Dies kann zu falsch deklarierten Produkten und irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben führen, was für Verbraucher gefährlich werden kann.
Da die Verbraucherschutz-Zentralen oft überlastet sind, ist deine Mithilfe als Verbraucher gefragt. Prüfe die Deklarationen der Produkte sorgfältig, achte auf gesundheitsbezogene Aussagen und melde verdächtige Produkte. Nur so können wir gemeinsam dafür sorgen, dass der Online-Markt für Lebensmittel sicherer wird.
Häufige Fragen
Was ist ein Lohnabfüller?
Ein Unternehmen, das Produkte im Auftrag eines anderen Unternehmens herstellt oder abfüllt. Der Verkäufer stellt das Produkt dann nicht selbst her. Das ist üblich und erlaubt, setzt aber voraus, dass der Verkäufer die Herstellung fachlich beurteilen und kontrollieren kann.
Woran erkenne ich irreführende gesundheitsbezogene Angaben?
Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen nur zugelassene, wissenschaftlich belegte Aussagen verwendet werden. Pauschale Versprechen wie „hilft beim Abnehmen“ ohne Beleg sind ein Warnsignal.
Wo kann ich ein irreführendes Lebensmittel melden?
Bei der Verbraucherzentrale oder über das Portal Lebensmittelklarheit. Reklamiere das Produkt außerdem direkt beim Anbieter.
Wer stellt die broat®-Backmischungen her?
Ich selbst. Ich entwickle jede Rezeptur und fülle jede Mischung in meiner Manufaktur in Berlin ab – ohne Lohnabfüller.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung, 2006).
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel (2012).
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (2011), insbesondere Artikel 7 (Irreführungsverbot), Artikel 18 (Zutatenverzeichnis) und Anhang II (Allergene).
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Marcel Vasile – Bäckermeister (HWK), Lebensmitteltechnologe (B.Sc.) und Gründer von broat® und noOat®.
